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Vorgerichtlicher Inkassoablauf

Vorgerichtliches Verfahren 

Im vorgerichtlichen Mahnverfahren fordern wir die Schuldner auf, die geltend gemachte Forderung binnen einer Frist von zehn Tagen zu begleichen oder sich in irgend einer Form zu äußern. Beide Parteien haben in dieser Zeit die Möglichkeit, das Verfahren (relativ) kostengünstig zu erledigen. 

Gehen Einwendungen des Schuldners ein, unterrichten wir unseren Auftraggeber und geben gegebenenfalls seine Antwort unter Nennung einer Nachfrist an den Schuldner weiter. Sind die Gegensätze zu groß, werden wir unserem Auftraggeber bereits mit der Nachricht über die Einwendungen des Schuldners die für die weitere Verfolgung sinnvollen Wege aufzeigen. 

Wir nutzen diese Zeit auch, evtl. fehlende Angaben zur Person oder Firma des Schuldners zu ermitteln und lassen prüfen, ob ein Eintrag im Schuldnerverzeichnis des zuständigen Amtsgerichts besteht. 

Ergänzend und unterstützend wird unser speziell geschultes Personal mit Ihren Kunden telefonisch Kontakt aufnehmen (Telefoninkasso). Die direkte Ansprache und Konfrontation des Kunden führt häufig schneller zum Erfolg. 

Eine unserer Stärken ist die individuelle Vorgehensweise unter Beachtung eines korrekten und fairen Umgangs mit dem Schuldner.