Wissenswertes > Gesetzliches > Zahlungsverzug > Neuer Verzugszins nach VOB seit 6. Juni 2003

Die Europäische Zentralbank hat beschlossen, den Zinssatz für die Spitzenrefinanzierungsfazilität mit Wirkung vom 6. Juni 2003 um 0,5 Prozentpunkte auf 3 Prozent zu senken. Für Verträge auf der Basis der VOB/B (Fassung 2000) bedeutet dies, dass ab diesem Zeitpunkt Verzugszinsen ohne Nachweis in Höhe von 8 Prozent (5 Prozent über dem SRF-Satz) geltend gemacht werden können. Ein höherer Verzugsschaden bedarf eines gesonderten Nachweises. Den jeweils aktuellen Zinssatz für die Spitzenrefinanzierungsfazilität veröffentlicht die Bundesbank im Internet.