Wissenswertes > Gesetzliches > Verjährung > Neubeginn der Verjährung
Die Verjährungsfrist beginnt neu zu laufen bei Anerkennung der Forderung durch
- Abschlagszahlung
- Zinszahlung
- Sicherheitsleistung
- ausdrückliche Erklärung des Anerkenntnisses.
HINWEIS:
Ziel dieses Beitrages ist es, einen groben Überblick über das seit dem 01.01.2002 geltende Verjährungsrecht zu geben. Die Materie ist im Einzelnen äußerst komplex, so dass diese Abhandlung die Rücksprache mit einem Fachmann weder ersetzen kann noch soll.
