Wissenswertes > Gerichtliches
Bleibt die Zahlung des Schuldners aus, beauftragen wir unsere Vertragsanwälte mit der gerichtlichen Beitreibung Ihrer Forderung.
In vielen Fällen zahlt der Schuldner bereits, wenn er von dem gerichtlichen Mahnverfahren durch Zustellung des Mahnbescheides Kenntnis erhalten hat.
Zeigt sich der Schuldner weiterhin widerspenstig, wird nach Erlass des Vollstreckungsbescheides der Gerichtsvollzieher mit der Vollstreckung bzw. Pfändung beauftragt.
